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VG Cottbus, 27.04.2017 - 1 L 320/16.A |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 60 Abs 5 AufenthG, § 60 Abs 7 S 1 AufenthG, § 71a Abs 1 AsylVfG, § 80 Abs 5 VwGO
Asyl, Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus VG Cottbus, 27.04.2017 - 1 L 320/16
Dies ist der Fall, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Maßnahme, hier die der sofortigen Aufenthaltsbeendigung zugrunde liegende Ablehnung der Durchführung eines weiteren Asylverfahrens, einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1516/93 -, juris Rn. 99). - BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12
Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus VG Cottbus, 27.04.2017 - 1 L 320/16
Der sachliche Regelungsbereich des § 60 Abs. 5 AufenthG i. V. m. Art. 3 EMRK ist dabei weitgehend identisch mit dem unionsrechtlichen Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 2 AufenthG (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15/12 -, juris Rn. 36), so dass auch hier der asylrechtliche Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit gilt und der Antragsteller sich ggf. auf die Möglichkeit internen Schutzes verweisen lassen muss. - BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16
Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener …
Auszug aus VG Cottbus, 27.04.2017 - 1 L 320/16
Das Bundesamt muss Kenntnis von der Entscheidung, den Entscheidungsgründen und dem Verfahrensablauf haben (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 4/16 -, juris Rn. 29 ff; Verwaltungsgericht München…, Beschluss vom 3. Januar 2017 - M 23 S 16.34080 -, juris Rn. 19). - VG München, 03.01.2017 - M 23 S 16.34080
Voraussetzungen eines Zweitantrags
Auszug aus VG Cottbus, 27.04.2017 - 1 L 320/16
Das Bundesamt muss Kenntnis von der Entscheidung, den Entscheidungsgründen und dem Verfahrensablauf haben (vgl. Bundesverwaltungsgericht…, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 4/16 -, juris Rn. 29 ff; Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 3. Januar 2017 - M 23 S 16.34080 -, juris Rn. 19). - VG Ansbach, 23.03.2017 - AN 4 S 17.30922
Anforderungen an die Feststellung des Abschlusses eines Asylverfahrens in Polen
Auszug aus VG Cottbus, 27.04.2017 - 1 L 320/16
Daraus allein ergibt sich die zwingende Annahme eines abgeschlossenen Asylverfahrens im oben dargelegten Sinne jedoch nicht, da Art. 18 Abs. 1 lit. d) der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 nur regelt, dass der Mitgliedstaat zu einer Wiederaufnahme des Asylsuchenden verpflichtet ist, dessen Antrag abgelehnt wurde und der in einem anderen Mitgliedstaat einen Antrag gestellt hat (vgl. ebenso: Verwaltungsgericht Ansbach, Beschluss vom 23. März 2017 - AN 4 S 17.30922 (u. a.) -, juris Rn. 26 ff.).